Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsreform) ist am 23. April 2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I vom 23. April 2009, S. 790) verkündet worden. Es tritt damit am 24. April 2009 in Kraft.
Die Vergaberechtsreform regelt das materielle und formelle Vergaberecht neu. Neue Kriterien und Bedingungen der Vergabe wurden geregelt.
Folgende Gesetze und Regelungen· wurden geändert· bzw. ergänzt :
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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
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Vergabeverordnung (VgV)
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Verdingungsordnungen (VOB und VOL)
Es gibt im Vergabeverfahren zahlreiche Neuerungen: z. B. die Änderung von Verdingungsunterlagen, der richtige Umgang mit Bewerbergemeinschaften oder die Berufung auf Kapazitäten Dritter.
Die Reform des Vergaberechts ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern nun ausdrücklich, bei der Vergabe die Beachtung sozialer und ökologischer Kriterien in der Auftragsausführung einzubeziehen. Alle öffentlichen Einrichtungen sind aufgefordert, die Neuregelung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu nutzen und zur Regel zu machen.
Nicht allein der Preis wird in Zukunft bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschlaggebend sein, sondern auch der Nachweis, dass sich ein Unternehmen für die Gesellschaft und ein nachhaltiges Wirtschaften einsetzt. Die Regelung setzt ein Zeichen und ermöglicht es den öffentlichen Auftraggebern, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden. Damit können nun die Unternehmen, die sich der gesellschaftlichen Verantwortung stellen, für ihr Engagement belohnt werden.
Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Wenni für eine Beratung gerne zur Verfügung.
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