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BFH: Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung |
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Donnerstag, den 17. November 2011 um 10:56 Uhr |
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In der Entscheidung des BFH vom 12.05.2011 - Az. VI R 42/10 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und seine Rechtsauffassung geändert. Demnach können auch Zivilprozesskosten im Einzelfall als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Jedoch muss die Klage oder die Verteidigung nicht mutwillig sein. Hier stellt der BFH auf einen verständigen Dritten ab, der das Für und Wider eines Prozesses abwägt. Bei hinreichender Erfolgsaussicht können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angesetzt werden und müssen berücksichtigt werden. Die Steuerschuld wird entsprechend gesenkt. |
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Abkommen Deutschland - Schweiz für Kapitalanlagen |
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Freitag, den 14. Oktober 2011 um 13:28 Uhr |
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Der jahrelange Steuerstreit zwischen Deutschland und der Schweiz ist beigelegt. Beide Staaten unterzeichneten ein Steuerabkommen, nach dem deutsches Kapital in der Schweiz für die vergangenen Jahre unterschiedlich pauschal besteuert wird. In der Zukunft soll dagegen die deutsche Abgeltungsteuer gelten.
Das Abkommen soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten – sofern die jeweiligen Parlamente den teils umstrittenen Regeln zustimmen. Das Abkommen dürfte bei Anlegern, die Konten in der Schweiz führen, für Erleichterung sorgen: Sie sollen weiterhin anonym bleiben, außerdem gehen sie straffrei aus – sofern noch keine Ermittlungen gegen sie laufen.
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Berichte über Falschberatung durch AWD |
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Montag, den 20. Juni 2011 um 15:16 Uhr |
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Die Verluste von Anlegern des umstrittenen Finanzdienstleisters AWD (Allgemener Wirtschaftsdienst) sind sehr viel größer als von AWD-Gründer Carsten Maschmeyer bislang zugegeben. Der erneut in verschiedenen Medien kritisierte Maschmeyer sprach in jüngster Zeit immer wieder von Einzelfällen. Der NDR hat eine Liste mit den Namen und Beteiligungssummen von mehr als 30.000 Anlegern, die in verlustreiche geschlossene Fonds investiert hatten. Dabei handelt es sich um hochriskante Finanzbeteiligungen, die auch einfache Anleger zu haftenden Unternehmern machen.
Die AWD-interne Liste, die auch dem Magazin "Stern" vorliegt, nennt eine Vermittlungssumme von rund einer Milliarde Euro. Anlegern, die auf der Liste stehen, hatten AWD-Berater in den 90er-Jahren sogenannte "Drei-Länder-Fonds" vermittelt. Diese Fonds brachten den Beratern und dem AWD extrem hohe Provisionen, entwickelten sich aber nach Beobachtungen der Stiftung Warentest allesamt schlecht. Die Anleger erlitten auch nach Abzug von Ausschüttungen und möglichen Steuervorteilen großenteils hohe Verluste - teilweise von mehreren zehntausend Euro.
Im Einzelfall sollte daher - auch da Ansprüche zu verjähren drohen - die Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt überprüft und die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden. |
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BGH: Deutsche Bank zum Schadensersatz bei Swap-Geschäft verurteilt |
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Mittwoch, den 23. März 2011 um 15:37 Uhr |
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Der BGH hat die Deutsche Bank mit Urteil vom 22.03.2011 Az. XI ZR 33/10 dazu verurteilt, einem Hygieneartikelhersteller aus Altenstadt in Hessen gut 540 000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Deutschlands größte Bank habe ihre Beratungspflichten bei der Vermittlung von CMS Spread Ladder Swaps verletzt, urteilte der BGH (Az.: XI ZR 33/10). Das Geld hatte der Mittelständler durch den Kauf eines "CMS Spread Ladder Swaps" im Jahr 2005 verloren. Der BGH stellt klar, dass je komplexer die Finanzprodukte sind, um so höher die Beratungspflichten der Banken sind.
Dieses Urteil hat auch Auswirkungen für zahlreiche Städte und Gemeinden, die mit ähnlichen Geschäften viel Geld verloren haben. Mit dem ersten höchstrichterlichen Urteil in einer Serie von Klagen um derartige Geschäfte konkretisierte der BGH zugleich faktisch neue Beratungspflichten für Banken, die etliche Finanzgeschäfte betreffen, vor allem hochkomplexe Derivate. Klagen haben nach diesem Urteil sehr gute Aussicht auf Erfolg. Jedoch muss der jeweilige Einzelfall betrachtet werden. |
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