Es kommt darauf an.
Ein Verbraucher muss voher gemahnt werden, bevor er im Zahlungsverzug kommt. Sofern aber auf der Rechnung ausdrücklich eine Zahlfrist gesetzt worden ist oder der Vertraucher auf die Verzugsfolgen des § 286 BGB hingewiesen worden ist, kommt der Verbraucher auch automatisch ohne Mahnung in Zahlungsverzug und muss den Verzugsschaden z.B. Verzugszinsen, Mahnkosten, Anwaltskosten bezahlen.
Gewerbekunden kommen grundsätzlich ohne Mahnung in Verzug. Der Schuldner (Gewerbekunde) muss nicht mehr gemahnt werden. Nach 30 Tagen nach Rechnungserhalt ist der Schuldner per Gesetz im Zahlungsverzug und muss dann alle Verzugsschäden z.B. Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten und Zinsen bezahlen.
Problem ist jedoch, wenn sich der Schuldner darauf beruft, die Rechnung nie erhalten zu haben. Sicherheitshalber sollte Sie daher auf jeden Fall schriftlich eine Mahnung versenden. Am besten versenden Sie die Mahnung per Telefax und lassen eine Mitarbeiterin anrufen. Die Mitarbeiterin sollte sich einen Telefonvermerk zu Beweiszwecken anfertigen.