Die anwaltlichen Dienstleistungen werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Jede Tätigkeit des Anwaltes z.B. Vertretung bei Gericht ist dort aufgeführt.
Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach dem Wert der Angelegenheit. Streiten Sie z.B. um einen Schaden in Höhe von 10.000 Euro, den Sie vom Gegner ersetzt verlangen möchten, dann bestimmt sich die Gebühr nach diesem Wert.
Gibt es keinen Wert, so bestimmt das Gesetz einen Regelstreitwert, den der Anwalt je nach Einzelfall nach seinem Ermessen höher oder niedriger bestimmen kann.
Neben den gesetzlichen Gebühren kann man natürlich auch mit dem Anwalt eine frei vereinbarte Honorarvereinbarung treffen, wobei die gesetzlichen Gebühren in der Regel durch diese Vereinbarungen nicht unterschritten werden bzw. nicht unterschritten werden dürfen. Bei Dauermandaten wird es besser sein, mit dem Anwalt ein Stundenhonorar oder eine feste monatliche Vergütung zu vereinbaren.
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite Rechtsanwaltsgebühren .
Die voraussichtlichen Anwaltskosten können Sie im Anwaltskostenrechner berechnen.