Wenn Sie gewinnen, zahlt grundsätzlich der Gegner alle Kosten des Verfahrens. Im Sozial- und Arbeitsrecht gibt es jedoch Ausnahmen von dieser Regel. In diesen Verfahren trägt in der 1. Instanz jede Partei Ihre Kosten selber.
Was Ihr Risiko bei einem Verlust des Prozesses ist, können Sie im Prozessrisikorechner berechnen.
Besser ist es immer, sich mit der Gegenseite gütlich im Vorfeld zu einigen.