Häufig gestellte Frage

Was kann man tun bei Meinungsverschiedenheit über die Anwaltsgebühr?

Sofern zwischen Mandant und Anwalt eine Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Höhe der Anwaltsvergütung entsteht, kann man die Schlichtungsstelle bei der Rechtsanwaltskammer anrufen.  Die Anwaltskammern können bei Meinungsverschiedenheiten über Anwaltsgebühren und deren Höhe im außergerichtlichen Bereich zur Erstellung eines Gebührenschiedsgutachtens herangezogen werden, wenn beide  Parteien dies wollen. Dieser Schiedspruch ist für beide Parteien wie ein Urteil bindend.

In der Regel dürfte es keine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Anwalt und dem Mandanten geben. Alle gesetzlichen Gebühren sind geregelt und im Internet über den Gebührenrechner leicht zu errechnen. Der Anwalt wird von sich aus die Gebühren ansprechen und mit Ihnen entweder die gesetzlichen Gebühren vereinbaren und eine gesonderte Honorarvereinbarung treffen.

Rechtsrat kostet nun einmal Geld. Auch wenn die Dienstleistung auf den ersten Blick nur Geld kostet, kann Ihnen ein guter Rat viel Geld, Zeit und Ärger sparen oder Geld einbringen.

Zwar bieten viele Dienstleister ebenfalls unerlaubter Weise "Rechtsberatung" kostenlos an, aber nur Ihr Anwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege kann Ihre Interessen wirksam vertreten und Ihnen einen seriösen Rechtsrat  erteilen oder Ihnen außergerichtlich und gerichtlich helfen.

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