Sobald sie einen Anwalt aufsuchen oder telefonisch einen Rat oder Auskunft zu ihrem Problem möchten, kommt ein Beratungsvertrag mit dem Anwalt zustande. Es muss nicht immer ausdrücklich der Anwalt darauf hinweisen, dass ein Vertrag geschossen wird. Jeder Mensch weiß, dass anwaltlicher Rat nicht umsonst ist. Allein der Anwalt entscheidet, ob er im Einzelfall bedürftige Personen einen kostenlosen Rechtsrat erteilen will.