Unsere Rechtsanwaltkanzlei steht für eine unabhängige und auf Fragen der Verhinderung von Geldwäsche spezialisierte Rechtsberatung. Dabei qualifiziert sich die Beratungsleistung durch fundierte juristische Fachkenntnisse, ergänzt um die zusätzliche Qualifikation als zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV). Jährlich, verpflichtende Fortbildungen garantieren Beratungsleistungen auf hohem Niveau.

In Deutschland beraten wir alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz bei der Umsetzung und Weiterentwicklung einer Geldwäsche-Compliance. Nationale wie internationale Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen und Dienstleistungssektoren beauftragen uns mit der Entwicklung von Lösungen, die nicht nur rechtssicher, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

Zu den Kernkompetenzen der Kanzlei gehören:

Vorbeugende Beratungsleistungen

  • Unterstützung und Beratung bei der betriebsinternen Risikoanalyse (Gefährdungsanalyse)
  • Beratung bei der Ableitung und Entwicklung interner Sicherungsmaflnahmen
  • Beratung vor, während und nach Transaktionen
  • Mitarbeiterschulung
  • Beratung bei der Kommunikation mit Aufsichts- und Dienstleistungsbehörden
  • Bestellung als externer Geldwäschebeauftrager

Vertretung in Bußgeld- und Geriichtsverfahren

  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstößen gegen das GwG
  • Strafverteidigung bei Vorwurf der Geldwäsche

Das zeichnet die Kanzlei aus:

  • Persönliche Beratung und schnelle Erreichbarkeit
  • Beratung auf fachlich hohem Niveau zu angemessenen Preisen
  • Auf die Bedürfnisse des jeweiligen Mandanten zugeschnittene Lösungen