I. Allgemein
Im Idealfall gibt es eine freie soziale Marktwirtschaft und viele Unternehmen und Firmen treten zueinander in Wettbewerb. Der freie Wettbewerb fördert Innovation, gute Preis-Leistungsverhältnisse für Waren und Dienstleistungen, ausgewogene Angebote und bedarfsorientierte Versorgung der Verbraucher. Jedoch versuchen Firmen und Unternehmen durch Preisabsprachen und Aufteilung der Märkte sich dem Wettbewerb nicht zu stellen und durch Bildung von "Kartellen" oder "Oligopole" oder gar "Monopole" eine wettbewerbsfreie Marktposition zu erreichen. Mitbewerber werden vom Markt gedrängt. Haben Firmen sich zu Kartellen zusammengeschlossen, entsteht für die Volkswirtschaft und für die einzelnen Verbraucher und Firmen ein erheblicher Schaden, denn es werden nicht mehr marktgerechte Preise von den Unternehmen verlangt, sondern überhöhte und nicht gerechtfertigte Preise erhoben. Die Gewinne werden dann zu Lasten vieler optimiert und maximiert.
II. Regelungen gegen Kartelle
Um den freien Wettbewerb zu erhalten, gibt es neben dem Wettbewerbsrecht auch das Kartellrecht, um etwaige Missstände durch Eingreifen des Staates bzw. der EU-Kommission zu korrigieren und das öffentliche Interesse nach freiem Wettbewerb und einer freien sozialen Marktwirtschaft wiederherzustellen.
III. Maßnahmen der EU-Kommission
Anfang April 2008 hat die EU-Kommission ein Weißbuch mit Vorschlägen herausgegeben, um die Einführung von einheitlichen Rechtsschutzinstrumenten in den Mitgliedstaaten zur erleichterten und die Durchsetzung von Folgeansprüchen nach Wettbewerbsverstößen zu verbessern. Eine der Hauptempfehlungen ist die Einführung von Gruppen- und Sammelklagen, mit denen eine Bündelung individueller Schadenersatzforderungen mehrerer Opfer ermöglicht werden soll. Damit soll verhindert werden, dass bei relativ geringwertigen Streuschäden einzelne Verbraucher oder Unternehmen von den mit einer Individualklage verbundenen Kosten, Risiken und Belastungen so abgeschreckt werden, dass sie von einer Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche überhaupt absehen.
IV. Schadensersatzansprüche von Verbrauchern und Firmen
Schon jetzt können Verbraucher oder Firmen bei nachgewiesenen Schäden durch Kartelle Ihre Schäden gegen die am Kartell beteiligten Unternehmen einklagen. Jedoch scheitern die Klagen bisher daran, dass die einzelnen Schäden oft nicht beziffert werden können und das Verfahren im Vergleich zum Schaden oftmals zu aufwendig und zu teuer ist. Dem will die EU-Kommission nun durch entsprechende Regelungen entgegenwirken und einheitlich für Europa Regelungen erwirken z.B. durch Sammelklagen durch betroffene Verbraucher und Firmen etc, die eine Durchsetzung der Ansprüche erleichtern sollen.
V. Kartellfälle
Folgende beispielhafte Kartellverfahren sind von der EU-Kommission durchgeführt worden:
Kartell | Aktenzeichen | Sanktionen | Bemerkung |
Vitamine | K(2001) 3695 | Geldbußen ca. 800 Mio. € | Veröffentlicht im Amtsblatt 10.01.2003 |
Durchschreibepapier | K(2001) 4573 | Geldbußen ca. 300 Mio. € | Veröffentlicht im Amtsblatt 21.04.2004 |
Aufzuginstallation/Wartung | Geldbußen ca. 992 Mio. € | Pressemitteilung vom 21.02.2007 |
VI. Dokumente
Weissbuch der EU-Kommission
Grünbuch der EU-Kommission
Stellungnahme der IHK München zum Weissbuch
Kartellfälle der EU-Kommission Nr. 36010 bis 36492
Kartellfälle der EU-Kommission Nr. 38506 bis 38907
Für weitere Fragen oder für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.